Berlin – Die deutschen Staatsanwaltschaften haben 2016 mehr Verfahren erledigt als je zuvor. Die Zahl der von ihnen erledigten Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige stieg im Vergleich zu 2015 um 3,9 Prozent auf rund 5,2 Millionen. Das ist der höchste Stand seit der Gründung der Bundesrepublik.
Etwa jedes fünfte Verfahren (19,4 Prozent) endete mit einer Anklage oder einem Antrag auf Strafbefehl. Damit sank die Anklagequote auf einen historisch niedrigen Stand. 20 Jahre zuvor hatten die Staatsanwälte noch rund 28 Prozent aller Verfahren mit Anklage oder Strafbefehlsantrag erledigt. Die Zahl der Prozesse vor Strafgerichten nimmt damit immer weiter ab und immer weniger Tatverdächtige werden zu Strafen verurteilt.
Der Richterbund führt den Rückgang der Anklagen auf die gestiegene Arbeitsbelastung zurück und fordert 2000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte bundesweit. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, nannte die Forderung „realistisch“. Bei mehr Stellen hätten die Strafverfolger mehr Luft, um mehr Straftätern den Prozess zu machen. Insgesamt sei die hohe Zahl der bewältigten Ermittlungsverfahren aber ein Beleg, dass die deutsche Justiz „großartig“ arbeite. „Der Rechtsstaat funktioniert.“
Auch die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sagte, es sei nicht hinnehmbar, wenn Überlastung der Staatsanwälte dazu führe, dass es bei schwerwiegenden Delikten zu Verfahrenseinstellungen, Haftentlassungen oder Strafrabatten kommt. „Das beschädigt das Rechtsempfinden der Bürger.“
Der Rechtsforscher Wolfgang Heinz hält mehr Staatsanwälte hingegen nicht für die richtige Lösung. „Der Gesetzgeber wollte, dass die Justiz effizienter arbeitet und sich auf die schweren Fälle konzentriert.“ Deshalb habe er bewusst in den letzten Jahrzehnten die Möglichkeiten zur Einstellung bei minderschweren Vergehen ausgebaut. Das sei der hauptsächliche Grund, warum die Quote der Anklagen immer weiter sinke. „Das ist kriminalpolitisch sinnvoll“, sagte Heinz. Studien hätten ergeben, dass Straftäter, deren Verfahren ohne richterlichen Schuldspruch erledigt würden, keine höhere Rückfallquoten hätten als Verurteilte.
Der Anstieg der Verfahren 2016 liege an den vielen Menschen, die wegen illegalen Grenzübertritts angezeigt würden. Diese Verfahren würden wegen der geringen Schwere der Tat nach einem Asylantrag rasch eingestellt. 8,5 Prozent aller erledigten Verfahren befassten sich 2016 mit aufenthaltsbezogenen Delikten wie Einschleusung von Ausländern oder Verstößen gegen das Aufenthalts- und das Asylverfahrensgesetz sowie den Bestimmungen zur Freizügigkeit innerhalb der EU, 2014 waren es noch 3,7 Prozent. Der größte Teil der Erledigungen (33,4 Prozent) befasste sich mit Eigentums- und Vermögensdelikten.