von Redaktion

Düsseldorf – Vor dem Prozess um die Loveparade-Katastrophe stützt ein für die Anklage wichtiges Gutachten der Staatsanwaltschaft nach Angaben der „Rheinischen Post“ die Vorwürfe der Opfer an die Veranstalter. Demnach wird in dem Gutachten der Verdacht bestätigt, dass massive Planungsfehler die Katastrophe mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten in Düsseldorf verursacht haben.

Aus dem Gutachten gehe hervor, dass unter anderem die Gefahren von Stockungen und eines Besucherstaus im Zugangstunnel zum Gelände unterschätzt worden sei, heißt es. Außerdem sollen die „Vereinzelungsanlagen“ falsch konzipiert gewesen sein. Mit ihnen sollten vor sieben Jahren die Besucherströme zum Gelände gesteuert werden. Das Gutachten kommt laut Zeitung zu dem Schluss, die Anlagen seien nicht auf die erwarteten Besuchermengen ausgerichtet gewesen. Sie seien sehr unterschiedlich ausgefallen und nicht breit genug gewesen.

In dem 2000 Seiten starken Gutachten hatte der Sicherheitsexperte Jürgen Gerlach im Auftrag der Staatsanwaltschaft untersucht, welche Fehler die Verantwortlichen bei der Planung und Genehmigung vor dem Festival gemacht hatten. Bereits vor Tagen hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, Gerlach stütze die Anklage.

Der Wuppertaler Professor, ein Experte für Verkehrssicherheit und die Sicherheit bei Großveranstaltungen, kritisiert in seiner Arbeit auch die Planungen für den Karl-Lehr-Tunnel, durch den die Festivalbesucher am 24. Juli 2010 auf dem Weg zum Eingang gehen mussten. Diese enge Röhre sei der einzige Ab- und Zugang zum Gelände gewesen. Man habe die Gefahr von Stockungen und Rückstaus im Tunnelbereich möglicherweise bei den Planungen unterschätzt.

Der Prozess gegen sechs Mitarbeiter der Stadt und vier Mitarbeiter des Veranstalters beginnt am 8. Dezember vor dem Landgericht. Verhandelt wird aus Platzgründen in Düsseldorf. Die Angeklagten müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Bis Ende 2018 sind 111 Verhandlungstage eingeplant.

Die Anklage hatte sich zunächst auf ein Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still gestützt – doch das befanden die Richter als nicht verwertbar. Die Staatsanwaltschaft gab daraufhin das Gutachten bei Gerlach in Auftrag. Martin Oversohl

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