Freiburg – Hussein K. sitzt am zehnten Verhandlungstag auf der Anklagebank und schweigt. Nur wenige Meter von ihm entfernt berichten Sachverständige, was sie herausgefunden haben. Im Freiburger Prozess um den Flüchtling, dem der Sexualmord an einer Studentin zur Last gelegt wird, ist das Alter des Angeklagten entscheidend.
Nach einem ersten Gutachten ist sicher: Hussein K. ist entgegen seiner früheren Behauptung kein Jugendlicher und auch kein Heranwachsender – er könnte Mitte 20 sein. Ein Zahn dient als wesentliches Beweismittel. Das ist ungewöhnlich in Strafverfahren, die juristischen Folgen können weitreichend sein.
Das Beweisstück Nummer 14.2.2.2.25.48 soll die Wahrheit ans Licht bringen. Es ist ein Eckzahn des Angeklagten, der ihm von einem Zahnarzt bei einem Routineeingriff gezogen worden war. Andere Zähne hatten ihn überlagert, deshalb wurde der Zahn Nummer 13 mit der Wurzel herausgeholt. Hussein K. behielt ihn als Souvenir. Er bewahrte ihn in seinem Zimmer auf. Dort fanden ihn Polizeibeamte, als sie nach der Festnahme alles durchsuchten.
K. steht seit zwei Monaten vor Gericht. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 in Freiburg die 19-Jährige vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Der Fall löste Debatten über die deutsche Flüchtlingspolitik aus.
K. behauptete, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zum Prozessauftakt gab er zu, älter zu sein, ein konkretes oder belegbares Alter nannte er nicht. Damit ist unklar, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Hussein K. wirklich ist. Er galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling und hatte keine Papiere, als er im November 2015 nach Deutschland kam. Die Staatsanwaltschaft hält K. angesichts von zwei Altersgutachten für mindestens 22 Jahre alt. Die Ergebnisse der Zahnuntersuchung gelten als vergleichsweise sicher.
„So etwas haben wir selten in Strafverfahren, dass wir diese Methode anwenden können“, sagt die Wissenschaftlerin Ursula Wittwer-Backofen. Denn Zähne dürfen nicht gezogen werden, wenn der Betroffene nicht einverstanden ist. Das wäre Körperverletzung. Dass im konkreten Fall ein gezogener Zahn gefunden wurde, sei Glück gewesen.
Der Zahn liefert klarere Ergebnisse zur Altersdiagnostik als beispielsweise die weitaus häufiger verwendete Röntgenuntersuchung der Handwurzelknochen, sagt die Anthropologin. Denn an Zähnen und deren Wurzel bilden sich, ähnlich wie bei Bäumen, Jahresringe. Durch sie lässt sich das Alter errechnen. Wittwer-Backofen und ihre Kollegen an der Freiburger Uni haben bei solchen Untersuchungen deutschlandweit eine Führungsrolle. Meist hätten sie es, sagt die Gutachterin, mit historischen Skeletten zu tun.
Unter dem Mikroskop haben sie die Altersringe gezählt und rund 400 Fotos gemacht. Das Ergebnis: Hussein K. ist laut Gutachten 25,8 Jahre alt. Rechne man Fehlerquellen und wissenschaftliche Unsicherheiten ein, ergebe sich eine Spanne von 22,5 bis 29,5 Jahre.
Ein zweites, ebenfalls am Dienstag vorgestelltes Gutachten des Rechtsmediziners Andreas Schmeling stützt die These der Zahnuntersuchung. Auch demnach ist Hussein K. älter als 21 Jahre – und würde damit juristisch als Erwachsener gelten.
Folgt das Gericht den Einschätzungen, würde für den Angeklagten Erwachsenenstrafrecht gelten. Ihm droht dann eine lebenslange Haft, möglicherweise Sicherungsverwahrung. Für Jugendliche und Heranwachsende sind die Strafen geringer. Voraussetzung: Die Verurteilten müssen dafür zur Tatzeit jünger als 22 Jahre sein. Mit einem Urteil wird nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Kathrin Schenk im kommenden Jahr gerechnet. Bis dahin sollen weitere Sachverständige und Zeugen gehört werden.