Freiburg – Der im Mordprozess Freiburg vor der Jugendkammer angeklagte Flüchtling Hussein K. ist seinem Vater zufolge wesentlich älter als angegeben – doch letzte Gewissheit bringt das nicht. Ein amtliches Dokument gebe als Geburtsdatum den 29. Januar 1984 an, teilte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am Freitag am Landgericht Freiburg mit. Das habe der im Iran lebende Vater des Angeklagten dem Gericht in einem Telefonat mitgeteilt. Hussein K. wäre demnach 33 Jahre alt, zur Tatzeit vor knapp 14 Monaten wäre er 32 Jahre alt gewesen. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zudem hatte er gesagt, sein Vater lebe nicht mehr. Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam.