München – Das deutsche Steuersystem wird gerne mit einem undurchdringlichen Dschungel verglichen. Selbst ausgewiesenen Experten kann es passieren, dass sie in diesem Dickicht die Orientierung verlieren und den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen. Wie passend, dass der Gesetzgeber seiner Kreativität ausgerechnet beim Christbaum freien Lauf gelassen hat. Gleich vier verschiedene Mehrwertsteuersätze können zur Anwendung kommen.
Die Kernfrage dabei: Handelt es sich überhaupt um einen echten Baum? Denn das industriell gefertigte Stangerl, das nach dem Fest wieder demontiert und im Keller verstaut werden kann, schlägt mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu Buche.
Für einen quasi artgerecht gehaltenen Baum, wie ihn etwa André Wolf an der Theresienwiese verkauft, muss der Christbaumhändler dagegen nur sieben Prozent an den Fiskus abführen. „Für uns Händler ist die Regelung eigentlich recht unkompliziert“, sagt Wolf. Denn das Umsatzsteuerrecht sieht Ausnahmen für „Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile zu Zierzwecken“ vor – eine Kategorie, in die zweifelsohne auch der Christbaum fällt. Sie gelten für gewerbliche Händler.
Wird der Baum dagegen direkt beim Landwirt erworben, wird es wieder komplizierter. Die Gretchenfrage: Wie ist der Baum aufgewachsen? Für einen Baum, der wild im Wald gewachsen ist, wird lediglich ein Steuersatz von 5,5 Prozent fällig. Stammt er aus einer extra dafür vorgesehenen Baumschule oder Schonung – beide Begriffe wirken in der Adventszeit arg beschönigend, muss der Landwirt 10,7 Prozent an den Fiskus weiterreichen.
Ein Anruf beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bringt Licht ins Dunkel. „Die Landwirte bekommen immer noch regelmäßig eine Extrawurst gebraten“, erklärt DIW-Steuerexperte Stefan Bach. Denn bei den Sonderwerten für Landwirte handelt es sich um Vereinfachungsregeln. „Das Ganze geht noch zurück auf das preußische Einkommensteuergesetz von 1891“, weiß Bach. Weil viele Landwirte damals mit der Buchhaltung auf Kriegsfuß standen, hat man ihnen eine pauschale Abrechnung ermöglicht und diese Möglichkeit dann auch bei der Einführung der Umsatzsteuer übernommen.
Heute seien solche Sonderregelungen nicht mehr nötig, findet Bach und empfiehlt eine Vereinfachung des Systems von Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer. „Dabei geht es weniger um kuriose Ausnahmen, wie beim Christbaum, sondern um eine echte Entlastung gerade unterer und mittlerer Einkommen“, sagt Bach. Sein Vorschlag: „Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Nahrungsmittel und den ÖPNV sollte von sieben auf fünf Prozent sinken.“ Etwa vier Milliarden Euro würde diese Entlastung kosten. Auf der anderen Seite plädiert Bach dafür, sämtliche darüber hinausgehenden Ausnahmen zu streichen. Bach: „Dadurch würden sich die Einnahmen wiederum um 8,5 Milliarden Euro erhöhen. Das Saldo von 4,5 Milliarden könnte dann dazu genutzt werden, um den Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer anzuheben.“
Bis es so weit ist, bleibt der Dschungel dicht. Betroffen ist auch das zum Auslegen der Krippe benötigte Moos. Im frischen Zustand sind sieben, für Trockenmoos dagegen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Ein Weihnachtswunder erkennt der Fiskus nicht an: Auch durch Befeuchten wird aus Trockenmoos kein frisches Moos. marc kniepkamp