Goslar – Wer unter schweren chronischen Schmerzen leidet, kann seit März 2017 Cannabis auf Rezept erhalten. Mehr als 13000 Menschen haben Deutschlands Ärzte die Droge seither verordnet. Wie viele dieser Patienten Auto fahren, ist unbekannt. Sicher ist aber: Sie dürfen nach derzeitiger Gesetzeslage Auto fahren, wenn sie sich das selbst zutrauen und keine Ausfallerscheinungen haben.
Dabei mache es aus toxikologischer Sicht keinen Unterschied, ob vor Antritt der Fahrt Cannabisblüten aus der Apotheke oder dem Coffee Shop geraucht wurden, stellt Prof. Thomas Daldrup fest. Er ist Referent zum Thema „Cannabiskonsum und Fahreignung“ beim 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat beklagt die Sonderrolle, die Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr zugebilligt werde. Als das Gesetz beraten wurde, sei der Verkehrsausschuss nicht beteiligt gewesen, kritisiert Sprecherin Julia Fohmann. Dass Cannabis-Patienten die Teilnahme am Straßenverkehr nicht verboten ist, sehen Verkehrsexperten als Problem: Autofahrer seien nicht in der Lage, die Wirkung der Drogen verlässlich einzuschätzen, sagt der Sprecher des Automobilclubs AvD, Herbert Engelmohr. Unter dem Sicherheitsaspekt dürfe der Grund des Cannabis-Konsums keine Rolle spielen, meint auch Arnold Plickert von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Entscheidend ist, dass niemand am Straßenverkehr teilnehmen sollte, der nicht voll und ganz fahrtüchtig ist.“ Dabei dürfe es keine Rolle spielen, ob die Fahruntüchtigkeit durch eine legale oder eine illegale Substanz herbeigeführt wurde.