Wer zu lebenslanger Haft verurteilt wird, kann in Deutschland frühestens nach 15 Jahren freikommen. Das gilt allerdings nicht bei einer „besonderen Schwere der Schuld“. Die kann das Gericht feststellen, wenn ein Täter etwa besonders grausam vorgegangen ist oder es mehrere Opfer gab. Eine Freilassung
Dieser Artikel (ID: 382324) ist am 01.02.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).