Kampf bis zum BGH

Frau will „Kundin“ sein statt „Kunde“

von Redaktion

Von Susanne Kupke

Karlsruhe – „Kunde“, „Kontoinhaber“, „Einzahler“, „Sparer“ – Marlies Krämer, engagierte Kämpferin für Frauenrechte aus dem saarländischen Sulzbach, fühlt sich mit diesen männlichen Bezeichnungen nicht angesprochen. Die 80-Jährige will auch in Formularen als das wahrgenommen werden, was sie ist: als Frau – und hat deshalb ihre Sparkasse verklagt. Gestern prüfte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Fall (VI ZR 143/17). Das Verfahren mag manchem als Posse erscheinen – je nach Entscheidung der höchsten deutschen Zivilrichter könnte der Ausgang aber durchaus Folgen für die Fortentwicklung der Rechts- und Formularsprache haben.

„Es geht ums Prinzip“, sagt ihr Anwalt Wendt Nassall. Um Gleichbehandlung, wie es das Gesetz vorschreibt. Marlies Krämer reicht es nicht, dass ihre Bank sie im Gespräch und in persönlichen Schreiben als „Frau“ anspricht. Sie will sich auch in unpersönlichen Formularen als „Kundin“, „Kontoinhaberin“, „Einzahlerin“ oder „Sparerin“ wiederfinden. „Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin“, sagt sie.

Beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband versteht man die Aufregung nicht. Man spreche Kunden grundsätzlich geschlechtsspezifisch an. Nur bei Vertragsmustern sei dies anders. „Es handelt sich dabei häufig um rechtlich komplexe Texte, die im Satzbau durch die Verwendung beider Geschlechter zusätzlich verkompliziert würden. Deswegen wird bei diesen Formularen eine einheitliche Form der Ansprache gewählt“, erläutert Sprecher Stefan Marotzke.

Das Landgericht Saarbrücken, das die Klage in zweiter Instanz zurückwies, sieht das ebenso: In Formularen – wie in der juristischen Fachsprache – werde das „generische Maskulinum“ (grammatisch maskuline Substantive) verallgemeinernd geschlechtsneutral verwendet. „Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits seit 2000 Jahren schon im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personengruppen beiderlei Geschlechts das Maskulinum als Kollektivform verwendet und es sich insoweit um nichts weiter als die historisch gewachsene Übereinkunft über die Regeln der Kommunikation handelt.“ Ein skurriles Argument, findet Mechtild Düsing, Vorstandsmitglied beim Deutschen Anwaltsverein. Vor dem Hintergrund des jahrhundertelangen Kampfes von Frauen für Gleichberechtigung meint sie: „Was vor 2000 Jahren richtig war, kann heute nicht mehr richtig sein.“

Klägerin Marlies Krämer hat nach dem frühen Tod ihres Mannes vier Kinder großgezogen, sie hat ein Enkelkind, die Partei der Linken in Sulzbach mit aus der Taufe gehoben und im Laufe ihres Lebens immer wieder erfolgreich für eine frauliche Sprache gekämpft: So verzichtete sie in den 1990er-Jahren so lange auf einen Pass, bis sie den Antrag als Frau unterschreiben konnte. Später sammelte sie Unterschriften, bis auch Hochdruckgebiete Frauennamen bekamen – zuvor waren nur Hochs männlich und Tiefs weiblich.

Was wäre, wenn Marlies Krämer auch im aktuellen Fall vor dem BGH Recht bekäme? Dann hätten nicht nur mehr als 1600 Kreditinstitute in Deutschland ein Problem, sondern auch viele andere Institutionen und Firmen, die der Einfachheit halber mit dem verallgemeinernden Maskulinum arbeiten.

Sprachlich ist die Sache eine Herausforderung: „Die geschlechtsneutrale Version sollte ,Kund*in‘ heißen, oder ,Kund_in‘“, meint Stevie Schmiedel. Doch warum nicht „Kund/in“, „KundIn“, das generische Femininum „Kundin“, „Kund*“ oder „KundX“? Letztere würden sogar die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum „dritten Geschlecht“ berücksichtigen, so der Passauer Anwalt Stefan Loebisch. „Eine Ideallösung gibt es in dem Fall nicht“, sagt Duden-Redaktionsleiterin Kathrin Kunkel-Razum.

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