Karlsruhe – Keine rote Linie für Raser, aber deutliche Worte vom höchsten Strafgericht: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das deutschlandweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser aufgehoben, die nach einem illegalen Autorennen auf dem Kurfürstendamm einen Mann totgefahren hatten. Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen.
Als Freibrief für Raser kann das nicht verstanden werden: Der BGH hob zugleich eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf, das einen Raser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte. „Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls“, sagte Richterin Beate Sost-Scheible.
Für bundesweites Aufsehen hatte insbesondere der Raser-Fall aus Berlin gesorgt. Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm im Stadtzentrum mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren einen 69-jährigen Mann tot. Das Landgericht Berlin hatte die beiden zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt, weil es den Männern Vorsatz unterstellt hatte. Dem konnte der BGH nicht folgen, da das Landgericht den Vorsatz erst zu einem Zeitpunkt angenommen hatte, als die Angeklagten keine Möglichkeit mehr hatten, den Unfall zu verhindern – nämlich in der Kurve vor der Kreuzung, wo einer der beiden in den Geländewagen des 69-Jährigen raste.
Kann auch in einer neuen Verhandlung der Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden, kommt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht – hier reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.
Maximilian Warshitsky, Sohn des getöteten Autofahrers und Nebenkläger im Prozess, äußerte sich enttäuscht. Er leide noch immer am sinnlosen Tod seines Vaters, sagte er, und habe auf ein Signal gegen den „Terror“ auf den Straßen gehofft. Dazu Richterin Sost-Scheible: „Das Urteil wird manche Erwartungen enttäuschen – das kann man in gewisser Weise verstehen.“ Aber so einfach sei die Rechtslage nicht.
Die Gewerkschaft der Polizei bedauerte die BGH-Entscheidung. „Die jetzt kassierten lebenslangen Haftstrafen für solch rücksichtlose Raser hätten ein unmissverständliches Signal dargestellt.“ Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker, betonte: „Rasen ist kein Kavaliersdelikt.“ Diejenigen, die illegale Rennen fahren und das Rasen als ihr Hobby ansehen, müssten mit konsequenten Strafen rechnen.
Im Fall eines jungen Frankfurter Rasers, der nach Überfahren von zwei roten Ampeln und mit 142 Kilometern pro Stunde (erlaubt war Tempo 70) einen Autofahrer im Gegenverkehr getötet hatte, könnte es dagegen eine schärfere Strafe geben: Der BGH gab der Revision der Staatsanwaltschaft statt, die auf vorsätzliche Tötung plädiert hatte. Wie der neue Tatrichter entscheiden wird, ist offen. Die Verteidigung hatte auf eine mildere Strafe plädiert: Der Mandant, der selbst nicht angeschnallt war, habe mit Sicherheit nicht damit gerechnet, das jemand zu Tode kommen könne. Der BGH betonte hingegen, wer den Tod eines anderen in Kauf nehme, nehme nicht zwangsläufig den eigenen Tod in Kauf.
Raser können weiterhin als Mörder verurteilt werden. Speziell Teilnehmer an illegalen Autorennen können neuerdings mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Das Strafgesetzbuch wurde nach dem Berliner Fall verschärft – die Regelung kann für die beiden Raser aber nicht mehr angewandt werden.