Freiburg – Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Ankläger die Höchststrafe gefordert. Oberstaatsanwalt Eckart Berger plädierte am Freitag beim Landgericht für eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Damit wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen: „Der Angeklagte ist gefährlich für die Allgemeinheit.“ Von Hussein K. gehe ein hohes Rückfallrisiko aus, schwere Straftaten gegen junge Frauen seien wahrscheinlich.
Die Vorwürfe des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung seien in dem seit Anfang September laufenden Prozess erhärtet worden, sagte Berger. Zudem sei durch Gutachten und Zeugenaussagen erwiesen, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt gewesen war. Deshalb müsse Erwachsenenstrafrecht gelten.
Der vor der Jugendkammer angeklagte Hussein K., zu dessen Alter es widersprüchliche Angaben gibt, hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam. Er hat behauptet, im Affekt und ohne Absicht gehandelt zu haben. Die Eltern des Opfers sind in dem Prozess Nebenkläger.
Die Aussagen des Angeklagten seien „von Lügen geprägt“, sagte der Staatsanwalt: „Der Angeklagte hat alles getan, Aufklärung zu verhindern.“ Es habe sich um eine gezielte Tat mit Tötungsabsicht gehandelt. Hussein K. habe rücksichtslos gehandelt, keine Reue und seinem Opfer gegenüber Gleichgültigkeit gezeigt. „Es ging ihm in der Nacht darum, auf seine Art Sex mit einer Frau zu haben“, sagte Berger. Um nicht entdeckt zu werden, habe er die junge Frau getötet.
Der Vertreter der Nebenklage sowie der Verteidiger plädieren an diesem Montag (12. März). Das Urteil ist für den 22. März geplant.
Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. bereits in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Auf der griechischen Ferieninsel Korfu hatte er eine Studentin überfallen und sie eine hohe Klippe hinab geworfen. Das Opfer überlebte schwer verletzt. Im Oktober 2015 war er aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Als Jugendlicher profitierte er von einem Gesetz zur Entlastung der übervollen Gefängnisse in Griechenland. Nach seiner Freilassung tauchte er unter, kam ohne Papiere nach Deutschland und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Die deutschen Behörden wussten nichts von der kriminellen Vorgeschichte des Mannes, weil Griechenland ihn den Angaben zufolge nicht international zur Fahndung ausgeschrieben hatte.
„Sie lebten in paradiesischen Zuständen mit allen Angeboten der Betreuung und allen Möglichkeiten der Integration“, sagte Berger dem Angeklagten: „Eine Situation, die Sie in ihrem Leben nicht wieder haben werden.“