Urteil

Rohrreiniger auf Spielplätzen

von Redaktion

Aachen – Ein 53-Jähriger, der in Aachen fünf Kinder auf Spielplätzen mit ausgestreutem Rohrreiniger verletzt hat, muss laut Gerichtsentscheidung in die Psychiatrie. Die Aachener Richter gingen am Freitag von einer „erheblichen Gefährlichkeit“ des psychisch kranken Mannes aus. Er habe in seiner Wahnvorstellung gehandelt, von den kleinen Kindern „existenziell bedroht“ zu werden, und sei schuldunfähig. Der Deutsche habe den gefährlichen, ätzenden Rohrreiniger ausgestreut, um die Kinder zu vertreiben.

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