Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter könne
Dieser Artikel (ID: 492052) ist am 10.03.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 12), Wasserburger Zeitung (Seite 12), Mangfall-Bote (Seite 12), Chiemgau-Zeitung (Seite 12), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 12), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 12), Neumarkter Anzeiger (Seite 12).