Karlsruhe – Kleine Videokameras auf dem Armaturenbrett von Autos, sogenannte Dashcams, könnten künftig womöglich in Ausnahmefällen als Beweismittel zur Klärung von Verkehrsunfällen vor Gericht zugelassen werden. Diese Tendenz zeigte sich bei der mündlichen Verhandlung in einem umstrittenen Fall vor
Samstag 17. Januar 2026
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