Mord in Hamburg

Streit ums Sorgerecht

von Redaktion

Antrag des Nigrers sollte abgelehnt werden

Hamburg – Der mutmaßliche Messer-Angreifer von Hamburg, der seine einjährige Tochter und deren Mutter getötet haben soll, stritt zuvor um das Sorgerecht für das Kind. Bei einem Termin am Amtsgericht St. Georg habe die Familienrichterin am Mittwoch deutlich gemacht, dass sie dem Antrag des nicht verheirateten Vaters auf das Sorgerecht nicht stattgeben werde, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen.

Die Entscheidung hätte Einfluss auf den Aufenthaltsstatus des 33 Jahre alten Mannes aus dem westafrikanischen Niger haben können. Nach Angaben des Einwohnerzentralamts hatte er eine bis 2019 befristete Aufenthaltserlaubnis – wegen des Kindes. Der Mann gehörte zu einer Gruppe von Migranten aus Afrika, die in Hamburg „Lampedusa-Gruppe“ genannt wird. Diese Migranten kamen 2013 über die Mittelmeerinsel zunächst nach Italien. Zuletzt hatte der Messer-Angreifer aber keinen Kontakt mehr zu der Gruppe, die sich gestern völlig schockiert über den Angriff zeigte.

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