Beamter

Tattoo ist erlaubt

Kein Grund für den Ausschluss vom Polizeidienst

Düsseldorf – Eine großflächige Tätowierung auf dem Unterarm ist kein Grund für den Ausschluss vom Polizeidienst. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden und einem Kommissaranwärter Recht gegeben. Es bestätigte seine Entscheidung aus einem Eilverfahren im August. Das Land Nordrhein-W

Donnerstag, 9. April 2026

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