Beamter
Tattoo ist erlaubt
Kein Grund für den Ausschluss vom Polizeidienst
Düsseldorf – Eine großflächige Tätowierung auf dem Unterarm ist kein Grund für den Ausschluss vom Polizeidienst. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden und einem Kommissaranwärter Recht gegeben. Es bestätigte seine Entscheidung aus einem Eilverfahren im August. Das Land Nordrhein-W