Urteil

Kein Kopftuch an Grundschule

von Redaktion

Berlin – Das Land Berlin darf einer Lehrerin mit Kopftuch den Unterricht an Grundschulen verwehren. Die Frau müsse akzeptieren, dass sie entgegen ihres eigenen Wunsches lediglich an einer Berufsschule eingesetzt werde, entschied das Arbeitsgericht der Hauptstadt am Mittwoch. Das ergebe sich aus dem Berliner Neutralitätsgesetz für den öffentlichen Dienst und den Regelungen des Arbeitsvertrags. Das Land Berlin lässt sie an einem sogenannten Oberstufenzentrum für Berufsschüler unterrichten.

Artikel 4 von 9