Während private Dokumente wie Briefe oder Tagebücher in der Regel an die Erben gehen, ist das bei digitalen Inhalten keine Selbstverständlichkeit. Was mit den Daten passiert, steht derzeit nur zweifelsfrei fest, wenn der Verstorbene dazu etwas verfügt hat. Facebook-Nutzer können einstellen, dass ihr
Dieser Artikel (ID: 690504) ist am 22.06.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).