Gedenkzustand und Nachlasskontakt

von Redaktion

Während private Dokumente wie Briefe oder Tagebücher in der Regel an die Erben gehen, ist das bei digitalen Inhalten keine Selbstverständlichkeit. Was mit den Daten passiert, steht derzeit nur zweifelsfrei fest, wenn der Verstorbene dazu etwas verfügt hat. Facebook-Nutzer können einstellen, dass ihr Account nach ihrem Tod gelöscht werden soll. Tun sie das nicht, wird das öffentlich sichtbare Profil im „Gedenkzustand“ eingefroren und bekommt den Zusatz „In Erinnerung an“. Die Seite wird zu einer Art virtuellem Kondolenzbuch für die Bekannten des Verstorbenen. Anmelden kann sich bei dem Konto niemand mehr. Facebook aktiviert den „Gedenkzustand“, sobald jemand den Tod des Nutzers meldet. Bei Facebook ist es möglich, einen „Nachlasskontakt“ zu benennen, der sich um das Profil nach dem Tod in gewissem Umfang kümmern kann.

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