Lübeck – Dramatische Szenen in einem Lübecker Linienbus: Kurz vor Eröffnung der Travemünder Woche sticht ein Mann in einem voll besetzten Bus von Lübeck ins Ostseebad Travemünde auf Fahrgäste ein. Er verletzt zehn Menschen, drei davon schwer. Zuvor hat er den Angaben zufolge mit einem Rucksack im Bus hantiert, in dem sich Brandbeschleuniger befand. Der Busfahrer sah den Qualm und stoppte die Fahrt mitten auf der Travemünder Landstraße – 200 Meter vor der Haltestelle Bahnhof Kücknitz.
Nach der Gewalttat rätseln die Ermittler über das Motiv des 34 Jahre alten Deutsch-Iraners aus Lübeck. Doch Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) stellt klar: „Es gibt nach bisherigen Erkenntnissen eindeutig keinen terroristischen Hintergrund.“ Es gebe bislang Hinweise darauf, dass der Mann sich in irgendeiner Form radikalisiert habe.
Vieles deutet darauf hin, dass der Busfahrer der Held des Tages ist. Er bemerkt den qualmenden Rucksack im Rückspiegel, stoppt und öffnet alle Türen des Gelenkbusses, so dass die Menschen den Bus verlassen können. In einem Handgemenge überwältigen Fahrgäste und Busfahrer den Mann. Er wird kurz darauf von der Polizei festgenommen und ins Gewahrsam gebracht. Die Hintergründe der Tat und auch ihr genauer Ablauf waren am Freitagabend noch unklar.
Die „Lübecker Nachrichten“ zitieren eine Augenzeugin des Geschehens: „Eines der Opfer hatte gerade seinen Platz einer älteren Frau angeboten, da stach der Täter es in die Brust. Es war ein Gemetzel.“ Die Augenzeugin wird nach der Gewalttat von der Polizei betreut. Ein Anwohner schildert das Geschehen so: „Die Passagiere sprangen aus dem Bus und schrien. Es war furchtbar.“
Nun setzen Staatsanwaltschaft und Ermittler auch auf die vielen Zeugen der Tat. Denn nach Angaben des Fahrers war der Bus voll besetzt. Er gab die Zahl der Fahrgäste mit etwa 70 an. Die Behörden prüfen, ob es verdächtige Verbindungen des Mannes gibt.
Am Samstag soll der Verdächtige in Lübeck einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte vorsätzliche Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung vor. E. Mester und A. Klohn