Sohn missbraucht und verkauft

Lange Haftstrafen für Mutter und Partner

von Redaktion

Freiburg – In einem der bundesweit schwersten je bekannt gewordenen Fälle von Kindesmissbrauch müssen die Mutter des Opfers und ihr Partner viele Jahre ins Gefängnis. Die 48 Jahre alte Berrin T. wurde am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution ihres Sohnes. Gegen den Lebensgefährten der Frau, einen einschlägig vorbestraften 39-Jährigen, verhängten die Richter eine Strafe von zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit kommt Christian L. auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe erst mal nicht frei.

Das Paar aus dem badischen Staufen hatte den heute Zehnjährigen mehr als zwei Jahre vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Dafür wurde das Kind via Darknet, einem anonymen Bereich des Internet, an Männer aus dem In- und Ausland verkauft. Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42 500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.

Die Frau habe vor Gericht wenig zur Aufklärung beigetragen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin in der Urteilsbegründung. Sie habe dem Buben die meisten Schmerzen zugefügt. Eine schlüssige Erklärung, wieso sie zur Täterin wurde, habe sie dem Gericht nicht gegeben. Von allen insgesamt acht Angeklagten in dem Missbrauchsfall habe die Frau daher die höchste Haftstrafe erhalten.

Rechtlich möglich sind in Fällen von schwerem Kindesmissbrauch laut Gesetzgeber bis zu 15 Jahre Haft. Nur bei Wiederholungstätern, die entsprechend vorbestraft sind und die laut Gutachten eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, kann zudem Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Für die Frau kam diese daher nicht infrage.

Die Frau ließ direkt nach der Urteilsbegründung über ihren Anwalt Matthias Wagner erklären, sie erkenne das Urteil an und werde nicht in Revision gehen. Auch die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage, die den Jungen vertritt, erklärten dies. Das Urteil gegen die Frau ist damit laut Gericht rechtskräftig.

Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Jungen sowie Zwangsprostitution in jeweils etwa 60 Fällen. Den beiden Deutschen war dabei auch der Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt worden. Fast alle Taten waren gefilmt und auch im Darknet verbreitet worden. Die darauf gezeigten Taten und das Ausmaß des Falles hatten Ermittler an ihre Grenzen gebracht.

Die Anwältin des Buben sieht bei der Mutter des Kindes keinerlei Bedauern. „Ich hätte mir gewünscht, dass sie sich wenigstens abseits des Prozesses äußert oder sich schriftlich bei ihrem Kind entschuldigt und ihm wenigstens erklärt, warum sie das gemacht hat“, sagte Katja Ravat im Anschluss an die Urteilsverkündung.

Im Zusammenhang mit dem Fall waren sechs weitere Sexualstraftäter festgenommen und vor Gericht gestellt worden. Sie alle wurden zu langen Haftstrafen verurteilt; zum Teil mit Sicherungsverwahrung. Das Kind lebt bei einer Pflegefamilie. Auch die Behörden waren in die Kritik geraten. Sie hätten das Martyrium möglicherweise zumindest früher beenden können. So hatte man sich vor einem Familiengericht nur auf die Mutter verlassen. Der Junge war nicht befragt worden.

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