Debatte um Abschiebung

von Redaktion

Hamburg – Die Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Hamburger Innenstadt hat eine neue Diskussion über den Umgang mit ausländischen Straftätern entfacht. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion forderte eine schnellere Abschiebung. Unter dringendem Tatverdacht steht ein 30-jähriger Afghane. Er soll die 14- Jährige am Samstag in einem Hauseingang an der Mönckebergstraße vergewaltigt haben. Wie die Ausländerbehörde bestätigte, handelt es sich bei dem Mann um einen abgelehnten Asylbewerber. Er sei im April 2011 in die Hansestadt gekommen und nach Mecklenburg-Vorpommern geschickt worden. Sein Asylantrag sei abgelehnt worden. Dann habe er eine Hamburgerin geheiratet und erhielt ab Mai 2012 eine Aufenthaltserlaubnis. Im selben Jahr beging er erste Straftaten. 2014 wurde die Ehe geschieden und die Aufenthaltserlaubnis nachträglich auf Juli 2013 befristet. Seitdem werde er nur noch geduldet. 2015 erhielt der Mann eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Wegen Diebstahls mit Waffen und versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilte ihn das Landgericht im März 2017 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hob es auf. Zu einer Neuverhandlung kam es bislang nicht. Die Ausländerbehörde wollte den Afghanen abschieben. Laut Staatsanwaltschaft habe das Strafverfolgungsinteresse Vorrang gehabt.

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