Patientenrechte gestärkt
Verpfuschte Behandlung muss nicht bezahlt werden
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Patienten bei Pfusch durch den Zahnarzt. Sie müssen keine Leistungen bezahlen, die so schlecht erbracht wurden, dass auch der Nachbehandler nichts mehr retten kann. Das haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe im Fall einer Patientin