Patientenrechte gestärkt

von Redaktion

Verpfuschte Behandlung muss nicht bezahlt werden

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Patienten bei Pfusch durch den Zahnarzt. Sie müssen keine Leistungen bezahlen, die so schlecht erbracht wurden, dass auch der Nachbehandler nichts mehr retten kann. Das haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe im Fall einer Patientin aus Bremen entschieden. Der Frau hatte ein Zahnarzt acht Implantate gesetzt, ehe sie die Behandlung wegen Komplikationen abbrach. Für die Behandlung sollte sie ein Honorar von mehr als 34000 Euro bezahlen. Ein Sachverständiger im Prozess hatte sämtliche der Implantate als unbrauchbar bezeichnet.

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