Bonn – Zwar hatte der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil gegen den Siegaue-Vergewaltiger hinsichtlich des Strafmaßes aufgehoben und eine Überprüfung der Schuldfähigkeit angemahnt, doch auch nach dem nun darüber eingeholten Gutachten forderte die Staatsanwaltschaft am Freitag vor dem Landgericht Köln erneut elfeinhalb Jahre Haft für den 32-jährigen Asylbewerber. Der Mann aus Ghana hatte im April 2017 unter anderem eine junge Camperin vergewaltigt. Das Urteil fällt kommenden Freitag.