IN KÜRZE

Ein Jahr Haft weniger für Vergewaltiger

von Redaktion

Rotenburg

Der als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt gewordene Armin M. bleibt weiterhin in Haft. Der Antrag, seine Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung auszusetzen, wurde abgelehnt, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag mitteilte. Das Landgericht Kassel hatte die Aussetzung bereits abgelehnt. Dagegen legte M. Beschwerde am Oberlandesgericht Frankfurt ein. M. könne „gegenwärtig keine günstige Prognose gestellt werden“, teilte das Oberlandesgericht in seiner Begründung mit. M. wurde 2006 zu einer lebenslangen Haft verurteilt, weil er 2001 einen damals 43-Jährigen tötete, zerstückelte und Teile seiner Leiche aß.

Indonesien

Die Zahl der Toten nach den Erdbeben und dem Tsunami in Indonesien könnte noch um mehr als 1000 steigen. In der Stadt Palu seien im Ortsteil Balaroa nach den Beben vor einer Woche rund 1000 Häuser in eine Art Erdloch gefallen, sagte der Sprecher des nationalen Rettungsdienstes, Yusuf Latief, am Freitag. Der Ortsvorsteher von Balaroa habe angegeben, es könne dort noch mehr als 1000 Vermisste geben.

Australien

Ein junger Brite ist in Australien an dem Biss einer Seeschlange gestorben. Nach Angaben der Polizei vom Freitag arbeitete der 23-jährige Rucksack-Tourist auf einem Fischerboot vor den Northern Territories, als er von dem giftigen Reptil attackiert wurde. Das Unglück ereignete sich am Donnerstag rund 70 Seemeilen südlich der Insel Groote Eylandt, als der Mann ein Fischernetz einholte. Bei Ankunft der Rettungssanitäter auf dem Fischtrawler sei der Mann bereits tot gewesen, sagte der Leiter des Rettungsdienstes, Craig Garraway, der Zeitung „Northern Territory News“.

Urteil

Im Revisionsprozess um die Vergewaltigung einer Camperin hat das Bonner Landgericht die Strafe für den Angeklagten herabgesetzt. Die Richter verurteilten den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana am Freitag zu zehn Jahren Haft. Im ersten Prozess hatte er noch eine Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung erhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil teilweise aufgehoben. Die Bonner Richter sollten genauer prüfen, ob der Mann vermindert schuldfähig sein könnte. Der heute 32-Jährige hatte im April 2017 ein junges Paar aus Süddeutschland überfallen, das in der Siegaue bei Bonn zeltete.

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