Luxemburg – Eierlikör darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Milch enthalten. Eine Spirituose dürfe in der EU nur dann als Eierlikör bezeichnet werden, wenn sie ausschließlich die im EU-Gesetz aufgeführten Bestandteile enthalte, erklärten die Luxemburger Richter. Demnach darf Eierlikör neben dem Alkohol lediglich Eigelb, Eiweiß, Zucker oder Honig sowie gegebenenfalls Aromastoffe enthalten. Hintergrund war ein Streit aus Deutschland vor dem Landgericht Hamburg. Ein Unternehmen aus Sachsen-Anhalt hatte Eierliköre vertrieben, die auch Milch enthielten. Das Landgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.