Dortmund – Im Prozess um den Bombenanschlag auf die Mannschaft von Borussia Dortmund haben die Verteidiger eine Haftstrafe von deutlich unter zehn Jahren beantragt. In seinem Plädoyer vor dem Dortmunder Schwurgericht hielt Rechtsanwalt Carl Heydenreich eine Verurteilung wegen versuchten Mordes für ausgeschlossen. Der Angeklagte Sergej W. habe sich nur der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion schuldig gemacht.