Hohe Haftstrafen im Prozess um Gruppenvergewaltigungen

von Redaktion

Essen – „Die ersten Tage danach waren so schlimm, dass ich gar nicht mehr wusste, ob ich noch leben wollte.“ Im Prozess um die Gruppenvergewaltigungen von Schülerinnen im Ruhrgebiet hat ein 16 Jahre altes Opfer die dramatischen Folgen der Taten geschildert, für die das Essener Landgericht am Montag Haftstrafen gegen die fünf Angeklagten verhängte.

Andere Opfer seien in der Schule nicht mehr klargekommen, hätten sich nicht mehr alleine nach draußen getraut, wiederholte Richter Volker Uhlenbrock die Zeugenaussagen. Der Prozess fand mit Rücksicht auf die Intimsphäre der Opfer teilweise ohne Öffentlichkeit statt.

Die mit drei Jahren und neun Monaten Haft mildeste Strafe wurde gegen einen 24-jährigen Gelsenkirchener verhängt. Er ist auch der einzige, der nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Die anderen vier erhielten Jugendhaftstrafen von zweimal vier Jahren, einmal fünf Jahren und einmal sechs Jahren und drei Monaten. Die unterschiedliche Strafhöhe hängt mit den verschiedenen Tatbeteiligungen und den unterschiedlich gewerteten Geständnissen zusammen. Die Angeklagten haben die deutsche Staatsangehörigkeit und gehören zur Sinti-Gemeinschaft.

Die Täter gingen, wie die Ermittlungen und der Prozess ergaben, stets so vor: Einer der Angeklagten spielte den Lockvogel, die anderen kamen scheinbar zufällig hinzu. Die Opfer, mit denen man flüchtig bekannt war, wurden unter einem Vorwand in ein Auto gelockt. Dann wurden die Teenager an abgelegene Orte gefahren. Ihnen wurden die Handys abgenommen, die Türen waren verriegelt. Sobald sich ein Mädchen weigerte, wurde gedroht: „Wenn du jetzt nicht mit jedem von uns schläfst, brechen wir dir den Arm, schlagen dich grün und blau und werfen dich ins Gebüsch.“ „Die Angeklagten haben die schutzlose Lage ihrer Opfer ausgenutzt“, sagte Richter Uhlenbrock. Die Taten nannte er „frauenverachtend, abscheulich und besonders erniedrigend“.

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