Ein Höxter-Urteil ist rechtkräfig

von Redaktion

Paderborn – Das Urteil gegen Wilfried W. aus dem Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter ist rechtskräftig. „Seine Verteidiger und die Staatsanwaltschaft haben keine Revision eingelegt“, sagte ein Gerichtssprecher. Das Landgericht Paderborn hatte den 48-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Im Fall der zu 13 Jahren Haft verurteilten Angelika W. hat die Verteidigung dagegen das Rechtsmittel genutzt.

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