Braunau – Im Rechtsstreit um Hitlers Geburtshaus in Braun-au am Inn strebt der Anwalt der ehemaligen Hausbesitzerin eine hohe Entschädigung wegen der Enteignung an. „Ziel sind ganz klar 1,5 Millionen Euro“, bekräftigte der Anwalt. Ein Gutachter hatte vor dem Landesgericht für die Immobilie eine Wertspanne von 810 000 Euro bis 1,5 Millionen Euro ermittelt. Ein Urteil wird laut Gerichtssprecher „wahrscheinlich im Januar“ gefällt.