Karnevalszeit

Gerichtsstreit um den Begriff in Köln
Köln – Zumindest in Köln umfasst die Karnevalszeit nach Ansicht des dortigen Arbeitsgerichts alle Tage von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch. Wenn eine Kellnerin am Freitag und Samstag nach Weiberfastnacht gearbeitet habe, müsse dies als Arbeit „in der Karnevalszeit“ im Zeugnis erwähnt werden, ents