Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals ein Mordurteil nach einem tödlichen Autounfall gegen einen Raser bestätigt. Das Landgericht Hamburg hatte einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen und den Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. 2018 hatte der BGH in einem ähnlichen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen aufgehoben.