Berlin – Die westfälische Stadt Ahlen gerät wegen ihrer Pfändung eines Mopses immer stärker unter Druck. Eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Innenministeriums sagte der „Rheinischen Post“: „Um Geldforderungen einzutreiben, können zwar auch Tiere gepfändet werden, Haustiere jedoch grundsätzlich nicht.“ Nur in Ausnahmefällen könnte ein Vollstreckungsgericht auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers eine Pfändung des Haustieres zulassen.