Gerechtigkeit für Susanna

von Redaktion

Ab Dienstag steht der abgelehnte Asylbewerber Ali B. in Wiesbaden vor Gericht

Wiesbaden – Es ist der 1. Juni 2018, als Susannas Mutter einen verzweifelten Facebook-Post schreibt. Er beginnt mit den Worten „Sehr geehrte Frau Merkel, dieser Brief ist ein Hilferuf!!!“ Seit zehn Tagen ist da ihre 14 Jahre alte Tochter verschwunden, und trotz intensiver Suche auch und gerade von der Mutter selbst fehlt noch immer jede Spur von dem Mädchen aus Mainz. Fünf Tage später werden die schlimmsten Befürchtungen der Frau wahr: Die Leiche des Mädchens wird in Wiesbaden-Erbenheim in der Nähe eines Bahndamms gefunden. Am kommenden Dienstag steht der 21-jährige Ali B. wegen Vergewaltigung und Ermordung Susannas vor Gericht.

Der abgelehnte Asylbewerber aus dem kurdischen Teil Iraks hat zugegeben, die 14-Jährige getötet zu haben, die vorausgegangene Vergewaltigung, die die Staatsanwaltschaft als Mordmotiv annimmt, bestreitet er. Im selben Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden muss sich Ali B. noch wegen eines Raubüberfalls auf einen Passanten im Wiesbadener Kurpark verantworten. Genau eine Woche später steht er in einem separaten Prozess vor demselben Gericht zusammen mit einem 14 Jahre alten afghanischen Mitbewohner seiner Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim noch unter einer weiteren Anklage, nämlich der der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens in dieser Unterkunft.

Für die beiden parallel laufenden Prozesse sind jeweils schon eine Vielzahl von Verhandlungstagen bis weit in den Mai hinein anberaumt worden. Und weitere dürften folgen, sodass die Urteile möglicherweise erst im Juni gefällt werden. Schneller wird es wohl nur gehen, wenn Ali B. doch noch ein umfassendes Geständnis ablegen sollte, wonach es aber bisher nicht aussieht. Immerhin will sich der Angeklagte in dem am Dienstag beginnenden Mordprozess aber schon am ersten Tag zur Sache einlassen, sodass wohl nicht nur wie oft bei großen Gerichtsverfahren erst einmal nur die Anklage verlesen wird.

In dem Prozess wegen Vergewaltigung der Elfjährigen vor einer anderen Strafkammer sieben Tage später gilt als möglich, dass die Öffentlichkeit wegen der Beteiligung Jugendlicher ausgeschlossen wird. Susanna wurde nach Erkenntnis der Ermittler bereits am Tag ihres Verschwindens oder in der darauffolgenden Nacht umgebracht. Ali B. war zusammen mit seiner Familie kurz darauf in den Irak ausgereist. Die in seiner Heimat verantwortlichen kurdischen Sicherheitsbehörden nahmen ihn aber auf ein deutsches Ersuchen hin fest und übergaben ihm dem eigens dazu eingereisten Chef der Bundespolizei, Dieter Romann, der den Verdächtigten nach Hessen brachte, wo er inhaftiert wurde. Ein deshalb gegen Romann eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung wurde inzwischen wieder eingestellt.

Susannas Mutter hat sich derweil am Donnerstag im Südwestrundfunk zu Wort gemeldet. „Ich weiß, dass keine Strafe der Welt mir mein Kind zurückbringt. Aber ich hoffe dennoch, dass die Richter einfach die richtige Entscheidung treffen“, sagte sie. Zugleich bekräftigte sie ihre Kritik an der Polizeiarbeit nach dem Verschwinden ihrer Tochter. So habe sie mysteriöse Nachrichten vom Handy Susannas nicht ernst genommen, sagte Diana F. Inzwischen ist klar, dass diese von Ali B. verschickt wurden, als das Mädchen schon tot war. GERHARD KNEIER

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