IN KÜRZE

Ein Drittel der Älteren lebt nicht allein

Die Ju-Air in der Schweiz darf künftig keine Flüge mehr mit ihren Oldtimer-Maschinen vom Typ Ju-52 für zahlende Passagiere anbieten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL werde der Fluggesellschaft die entsprechende Genehmigung entziehen, teilte die Behörde mit. Nach dem Absturz einer Ju-Air-Maschin

Dienstag, 16. Dezember 2025

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