Nach Todesfall: Sterne-Lokal von deutschem Küchenchef öffnet wieder

von Redaktion

Valencia – Drei Wochen nach der mutmaßlich tödlichen Lebensmittelvergiftung einer Frau hat ein von einem deutschen Küchenchef betriebenes Sterne-Restaurant in Spanien wieder geöffnet. Das erklärte der Chef des mit einem Michelin-Stern ausgezeichneten Restaurants „Riff“ in Valencia, Bernd H. Knöller, am Mittwoch über den Kurzbotschaftendienst Twitter. „Wir eröffnen jetzt wieder, weil ich sicher bin, dass das Restaurant zur Wiedereröffnung in der Lage ist und höchste Sicherheit gewährleisten kann.“

Eine 46-jährige Frau war im Februar nach einem Essen im „Riff“ gestorben. Sie hatte dort zusammen mit ihrem Mann und ihrem zwölfjährigen Sohn gegessen. Vater und Sohn erlitten ebenfalls eine Lebensmittelvergiftung, erholten sich aber wieder. Insgesamt hatten rund 30 Gäste Vergiftungssymptome gezeigt. Die spanische Justiz leitete Ermittlungen ein.

Nun habe das Restaurant nach zwei Überprüfungen durch die Behörden wieder geöffnet, erklärte Knöller. „Das Gesundheitsamt hat uns von der ersten Inspektion an stets versichert, dass es keinen Grund dafür gibt, das Restaurant geschlossen zu halten.“ Das 2001 eröffnete Lokal trägt seinen Stern seit 2009.

Die Ursache für die Vergiftung sei ihm weiterhin „nicht bekannt“, erklärte Knöller. „Sie zu ermitteln überlassen wir den Experten, die mit der Aufklärung beschäftigt sind. Momentan wissen wir nur, dass keine direkte Verbindung zum Restaurant besteht.“

Spanische Medien hatten berichtet, dass die später verstorbene Frau im „Riff“ Pilze gegessen habe. Diese seien zwar als spanische Produkte deklariert gewesen, tatsächlich seien sie aber aus China importiert worden.

„Auf die Frage, ob wir Pilze aus China gekauft haben, muss ich klar antworten, dass sie von einem Lieferanten in León stammen, bei dem ich seit 28 Jahren einkaufe“, erklärte Knöller dazu. „Der Kauf von Produkten aus anderen Ländern entspricht weder der Vorgehensweise noch der Firmenpolitik des „Riff“. Selbst auf dem technischen Datenblatt des Produkts, das uns übermittelt wurde, war die Herkunft nicht angegeben.“

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