Ali B.: Vergewaltigungsprozess ohne die Öffentlichkeit

von Redaktion

Wiesbaden – Der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der Mainzer Schülerin Susanna wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ali B. muss sich in dem Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden zusammen mit dem laut Staatsanwaltschaft mindestens 14-jährigen Mansoor Q. verantworten. Die Vorsitzende Richterin Annette Honnef begründete den Ausschluss am Dienstag mit dem jugendlichen Alter des Angeklagten und des Mädchens. Es gelte in beiden Fällen eine besondere Schutzpflicht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22-jährigen Ali B. vor, das elf Jahre alte Mädchen Ende April 2018 in sein Zimmer in einer Wiesbadener Asylunterkunft gelockt und dort zum Sex gezwungen zu haben. Etwa einen Monat später sollen der irakische Flüchtling und der Mitangeklagte das Mädchen nacheinander in der Nähe eines Supermarkt-Parkplatzes vergewaltigt haben.

Laut Staatsanwaltschaft soll der mitangeklagte Mansoor Q. die Elfjährige ein weiteres Mal im April oder Mai in einem Wald sexuell missbraucht haben. Bei diesem Übergriff sei auch ein Bruder von Ali B. dabei gewesen, der jedoch noch strafunmündig ist. Er soll das Mädchen ebenfalls vergewaltigt haben.

Das wirkliche Alter des Afghanen werde in dem Verfahren noch eine Rolle spielen, sagte die Nebenklageanwältin Barbara Sauer-Kopic. Von der Einschätzung hänge ab, ob er überhaupt strafmündig war, erklärte die Anwältin.

Nach der Verhandlung sagte der Verteidiger des Afghanen, Michael Harschneck, Ali B. habe sich zur Person geäußert, der Mitangeklagte habe keine Aussage gemacht. Dabei werde es auch bleiben.

Artikel 2 von 4