Freiburg – Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist das Urteil des Landgerichts Freiburg gegen einen Mann aus der Schweiz rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten gegen den Richterspruch. Das Gericht in Freiburg hatte den damals 37 Jahre alten Mann im Juli vergangenen Jahres zu neun Jahren Gefängnis sowie zur Zahlung von 14 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Zudem ordnete es Sicherungsverwahrung an. Gegen die Sicherungsverwahrung wehrte sich der Mann vor dem BGH, jedoch ohne Erfolg. Der Mann bleibe somit nach Absitzen der Freiheitsstrafe hinter Gittern. Der gelernte Maurer aus der Schweiz hatte in dem Prozess in Freiburg zugegeben, den heute zehn Jahre alten Jungen dreimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Er war in dem Missbrauchsfall einer von acht Angeklagten.