Münster – Apple muss den Erben eines gestorbenen iCloud-Anwenders Zugang zu dem Netzservice gewähren. Das hat das Landgericht Münster entschieden. Die Erben erhoffen sich von den in der iCloud gespeicherten Daten Erkenntnisse über die Gründe, die zum Tod des Apple-Kunden aus dem Münsterland führten.
Dieser Artikel (ID: 1023720) ist am 25.04.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).