Erben haben Zugang zu iCloud

von Redaktion

Münster – Apple muss den Erben eines gestorbenen iCloud-Anwenders Zugang zu dem Netzservice gewähren. Das hat das Landgericht Münster entschieden. Die Erben erhoffen sich von den in der iCloud gespeicherten Daten Erkenntnisse über die Gründe, die zum Tod des Apple-Kunden aus dem Münsterland führten. Nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei, die die Erben vor Gericht vertrat, starb der Familienvater bei einer Reise.

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