Kassel/Berlin – Raucher können Kosten für Medikamente zur Entwöhnung nicht bei gesetzlichen Krankenkassen geltend machen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Eine lungenkranke Klägerin verlangte von ihrer Kasse Geld für ein Medikament zur Rauchentwöhnung. Aus Sicht der Richter kann eine Ent
Dieser Artikel (ID: 1044832) ist am 29.05.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).