Kassel/Berlin – Raucher können Kosten für Medikamente zur Entwöhnung nicht bei gesetzlichen Krankenkassen geltend machen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Eine lungenkranke Klägerin verlangte von ihrer Kasse Geld für ein Medikament zur Rauchentwöhnung. Aus Sicht der Richter kann eine Entwöhnung auch ohne Medikamente erreicht werden. Zudem gehörten diese Mittel nicht zum Leistungskatalog der Kassen.