Urteil zu Kronjuwelen

DNA-Täterspuren führen zum Diebesgut
Stockholm – Nach dem Diebstahl kostbarer Kronjuwelen aus dem Dom zu Strängnäs ist in Schweden ein zweiter Angeklagter zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht hat einen 26-Jährigen gestern für seine Beteiligung an der Tat zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Verurteilte stritt jegliche