Urteil zu Kronjuwelen

DNA-Täterspuren führen zum Diebesgut

Stockholm – Nach dem Diebstahl kostbarer Kronjuwelen aus dem Dom zu Strängnäs ist in Schweden ein zweiter Angeklagter zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht hat einen 26-Jährigen gestern für seine Beteiligung an der Tat zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Verurteilte stritt jegliche

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Samstag, 11. Oktober 2025

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