Urteil zu Kronjuwelen

von Redaktion

DNA-Täterspuren führen zum Diebesgut

Stockholm – Nach dem Diebstahl kostbarer Kronjuwelen aus dem Dom zu Strängnäs ist in Schweden ein zweiter Angeklagter zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht hat einen 26-Jährigen gestern für seine Beteiligung an der Tat zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Verurteilte stritt jegliche Beteiligung am Diebstahl ab. Die Ermittler fanden jedoch belastende DNA-Spuren von ihm. Er gab an, die jahrhundertealten Kronjuwelen lediglich von einer anderen Person erhalten und in eine Mülltonne gelegt zu haben. Dort wurden sie im Februar gefunden.

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