Erstes Urteil zu neuem § 219a

Berlin – Im ersten Prozess wegen Verstoßes gegen den reformierten § 219a sind zwei Berliner Frauenärztinnen zu Geldstrafen von je 2000 Euro verurteilt worden. Sie informieren auf ihrer Homepage, dass in der Praxis Schwangerschaftsabbrüche mit medikamentöser Methode möglich sind. „Die Sachlage ist ei

Donnerstag, 9. April 2026

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