Erstes Urteil zu neuem § 219a

von Redaktion

Berlin – Im ersten Prozess wegen Verstoßes gegen den reformierten § 219a sind zwei Berliner Frauenärztinnen zu Geldstrafen von je 2000 Euro verurteilt worden. Sie informieren auf ihrer Homepage, dass in der Praxis Schwangerschaftsabbrüche mit medikamentöser Methode möglich sind. „Die Sachlage ist einfach“, sagte die Vorsitzende Richterin Christine Mathiak. Es sei auch nach der Reform nicht erlaubt, die Abtreibungsmethode zu nennen.

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