Köln – Die Stadt Mülheim prüft nach der Vergewaltigung einer 18-Jährigen durch fünf Kinder und Jugendliche, ob eine Rückführung der Familien der Täter in ihr Herkunftsland Bulgarien infrage kommt. Außerdem stehe im Raum, die Kinder aus den Familien zu nehmen. „Wir prüfen auch, ob wir die Freizügigkeit dieser Familien einschränken können und eine Rückführung in ihr Herkunftsland möglich ist“, sagte Volker Wiebels, Pressesprecher der Stadt Mülheim der „Neuen Westfälischen“. „Wir begleiten mittlerweile alle Familien in einem sehr engen Kontakt durch das Jugendamt.“ Es handelt sich bei den betroffenen Familien um türkischsprachige bulgarische Staatsbürger.
Angesichts des Mülheimer Falles hat der Rechtspolitiker der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, auf die Situation der Jugendämter verwiesen. Diese stießen mit ihren rechtlichen Möglichkeiten an ihre Grenzen, erklärte er im ARD-Morgenmagazin am Donnerstag. Maßnahmen, die nach dem Jugendgerichts-Gesetz greifen, dürften erst ab einem Alter von 14 Jahren angewendet werden. „Man muss schon sehen, dass das Instrumentarium, das wir als Staat haben momentan, ist eben durch die Grenze von 14 Jahren doch einigermaßen beschränkt“, so der CDU-Politiker. Luczak betonte, dass Maßnahmen nach dem Jugendgerichts-Gesetz sich vor allem am Erziehungsgedanken orientierten.
Der frühere CSU-Justizminister Winfried Bausback fordert ein härteres Vorgehen gegen Täter und Eltern. „Bei Kindern, die Verbrechenstatbestände verwirklichen oder zu sogenannten Intensivtätern werden, ist nämlich in der Erziehung etwas grundsätzlich falsch gelaufen. Die Eltern haben in ihrer Verantwortung versagt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in München. Ihm gehe es aber nicht darum, Kinder einfach einzusperren, sondern darum, dass sie später keine Stammgäste im Gefängnis würden.
„Eine generelle Absenkung der Strafmündigkeit halte ich hier aber nicht für den richtigen Ansatz“, betonte Bausback. Vielmehr müsse durch ein neues Vorgehen, ein sogenanntes „eigenständiges Verantwortungsverfahren“, dafür gesorgt werden, dass Eltern und Kinder verpflichtend bei der juristischen Aufarbeitung der Taten anwesend sein müssten. In einem solchen Verfahren müsse auch geprüft werden, ob verhängte Erziehungsmittel ausreichend seien. Täter unter 14 Jahren müssten zudem zumindest zeitweise aus den Familien herausgenommen werden und in eine staatliche Erziehungsobhut kommen.
Auch der EU-Politiker Emar Brok forderte in „Bild“, dass Kommunen im Rahmen der Freizügigkeitsrichtlinie der EU strenger gegen Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme vorzugehen: „Die Behörden müssen viel strenger dem Gesetz folgen: Bleiben darf, wer genügend Einkommen und Versicherungsschutz nachweist. Umgekehrt heißt das: Wer keinen Job vorweisen kann und keine Sozialversicherung zahlt, darf nicht hier wohnen, schon gar nicht mit der ganzen Familie, mit Kindergeldanspruch und Sozialhilfe! Das muss von Anfang an der Maßstab sein. Denn nach spätestens fünf Jahren entsteht ein Daueraufenthaltsrecht. Da haben viele Kommunen schlicht geschlafen.“ dpa, afp, cjm