Mülheim/Ruhr – Die Familien der Tatverdächtigen im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr können nicht in ihr Herkunftsland Bulgarien zurückgeführt werden. Das habe eine Prüfung der Stadt ergeben, sagte Sprecher Volker Wiebels.
Die Voraussetzungen für eine Rückführung seien nic
Dieser Artikel (ID: 1071141) ist am 15.07.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).