Hitlers Geburtshaus: Einigung

von Redaktion

Braunau – Der jahrelange Rechtsstreit um das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau am Inn ist höchstinstanzlich entschieden. Wie das Innenministerium in Wien mitteilte, entschied der Oberste Gerichtshof, dass es bei der bereits gezahlten Entschädigung von 810 000 Euro an die frühere Besitzerin bleibt. Das Oberlandesgericht Linz hatte im April 2019 einen Beschluss des Landgerichts Ried zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro aufgehoben – was nun vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde. Das Haus, in dem Hitler 1889 geboren wurde, war im Dezember 2016 enteignet worden. Innenminister Wolfgang Peschorn bekräftigte, nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wolle er „jede Form der Wiederbetätigung und nationalsozialistischer Umtriebe unterbinden“.

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