Stuttgart – Was geht vor in einem jungen Menschen, der sich einen PS-starken Sportwagen mietet und durch die Straßen von Stuttgart rast? Der seinen Motor immer wieder aufheulen und die Tachonadel ausschlagen lässt, das Auto dann nicht mehr kontrollieren kann und einen fatalen Crash verursacht? War er sich bewusst, dass er eine tödliche Gefahr darstellte?
Ein halbes Jahr nach einem Unfall mit zwei Toten sitzt ein 20 Jahre alter Mann auf der Anklagebank des Landgerichts – wegen Mordes. Im „Geschwindigkeitsrausch“ sei der junge Mann mit seinem Jaguar F-Type Coupe durch Stuttgart und über die Autobahn gefahren, stundenlang – so schildert es die Staatsanwältin zu Beginn des Prozesses vor der Jugendkammer am Mittwoch.
Den geliehenen Boliden habe er an seine Grenzen bringen und seinen Freunden imponieren wollen. Das Schicksal anderer? „Das war ihm völlig gleichgültig“, sagt die Anklagevertreterin. Nur vom Zufall sei abhängig gewesen, ob es zum Zusammenstoß kommen würde. Es ist die erste Anklage dieser Art nach einem Raser-Unfall in Baden-Württemberg. Einen Präzedenzfall gibt es: Anfang März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals ein Mordurteil gegen einen rücksichtslosen Raser bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei der Stuttgarter Tempofahrt an einem Abend im vergangenen März verliert der junge Deutsche laut Anklage die Kontrolle über seinen Jaguar. Nach einem Gutachten rast er kurz vor dem Crash mit seinem PS-starken Auto bei Tempo 160 bis 165 auf eine Kreuzung in der Innenstadt zu, er drückt das Gaspedal voll durch und kann kaum noch ausweichen, als ein anderes Fahrzeug auf die Straße einbiegt.
Mit einer Geschwindigkeit von rund 100 bis 110 Stundenkilometern rammt der 20-Jährige einen stehenden Kleinwagen am Straßenrand. Dessen 25 Jahre alter Fahrer und seine 22 Jahre alte Beifahrerin sterben, der Jaguar-Fahrer und sein Beifahrer bleiben unverletzt.